Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma RohrMoritz GmbH

Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beruhen auf deutschem Recht. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Diese AGB bestehen auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von Firma RohrMoritz GmbH geändert werden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB sowie andere deutsche Gesetze und Verordnungen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Angebote und Beauftragung

Firma RohrMortiz GmbH ist auf die Reinigung und kleine Instandsetzungen von Abwassersystemen in und um Liegenschaften spezialisiert. Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine rechtwirksame Gültigkeit. Angebote, die schriftlich oder per Email gemacht werden, gelten als verbindlich sofern sich bei Ausführung eines Auftrages keine neuen Begebenheiten ergeben haben. Sollten weitere Leistungen ausgeführt werden, die nicht im Angebot enthalten waren, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

Bei der Kalkulation der Preise und des Zeitaufwandes rechnen wir immer mit einem normalen Verschmutzungsgrad der Rohre. Sollten sich andere Ablagerungen oder Einwüchse oder Verstopfungsursachen ergeben, die nicht kalkulierbar waren, wird der höhere Aufwand in Rechnung gestellt.

Ein Angebot ist 3 Monate nach Erhalt gültig. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des Beauftragten.  Ohne Zustimmung von RohrMoritz darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben welche als Richtwert deklariert werden, sind unverbindlich und sollen nur Abschätzungen und Größenordnungen dienen. Sie gelten nur als Anhaltswert.

Ein Angebot wird angenommen, indem der Auftraggeber dies schriftlich, mündlich (per Telefon oder persönlich) oder per Mail/Fax erklärt.

Termine

Die Beauftragte verpflichtet sich, die Dienstleistungen an den festgelegten Terminen bzw innerhalb der vereinbarten Zeitfenster auszuführen. Sollte eine Ausführung auf Grund der Wetterlage oder sonstigen Umständen, die RohrMoritz nicht zu vertreten hat, nicht machbar sein, werden die Termine angemessen verschoben. Dies kann sein um Beispiel bei Regen, Wind, Schnee, Kälte, Naturereignissen, Streik, Krieg, Epidemien, Unfälle, Krankheit, erheblich Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder ausbleibende Zulieferungen sowie behördliche Maßnahmen.

Die Beauftragte muss den Auftraggeber so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Beauftragten die notwendigen Zugänge an der Liegenschaft zu gewähren. Dies betrifft auch notwendige Strom- oder Wasseranschlüsse. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Dienstleistung nach Erhalt der Rechnung sofort zu zahlen.

Beschädigungen

Sollten Beschädigungen an in Mitleidenschaft gezogenen Einbauten oder Teilen unvermeidbar sein, wird eine Haftung der Reparatur dessen ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere Sanitäreinrichtungen, Kücheneinrichtungen, Bodenbeläge, Teppiche, Möbel, Fliesen usw. Wir weißen ausdrücklich daraufhin, dass es immer zu einer solchen Beeinträchtigung kommen kann, obwohl wir alles tun, um es zu vermeiden. Für Demontagen von Einbauten steht es dem Auftraggeber frei, entsprechende Fachfirmen zu engagieren, die dann diese Vorleistung erbringen.

Firma RohrMoritz GmbH übernimmt keine Haftung für entstandene Undichtigkeiten bei der Montage von Einbauten, die später nach Verlassen der Baustelle aufgetreten sind. Der Auftraggeber hat die Leistungen zu kontrollieren und durch die Unterschrift auf dem Rapport als korrekt ausgeführt zu deklarieren.

Hygiene

Firma Rohrmoritz GmbH hat auf eine umfassende Hygiene zu achten. Das betrifft die Desinfektion aller Maschinen und Geräte, die im Einsatz waren, sowie die Monteure selbst. Es sind Handschuhe, Schutzkleidung und Überschuhe zu tragen, dort wo es notwendig ist. Da es sich größtenteils um Einmalprodukte handelt und hierfür massive Kosten entstehen, wird eine Pauschale von 15,– – 35,– € pro Einsatz in Rechnung gestellt.

Entsorgung

Fäkalienhaltige Materialien sind fachgerecht bei entsprechenden Stellen zu entsorgen. Die hierfür anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Der Mindestwert dafür liegt bei 11,– € pro Einsatz.

Maschinenstunden

Für eingesetzte Maschinen werden Kosten gem. der Preisliste in Rechnung gestellt. Dabei ist zu beachten, dass im 15 Minuten-Takt abgerechnet wird. Spüleinheiten oder sonstige feste Einheiten im Auto sowie die Fahrleistung des Kfz werden pauschal gem. Preisliste pro Einsatz berechnet. Die Stundensätze/Preise ergeben sich aus der Tabelle auf der Homepage www.rohrmoritz.de.

Monteurstunden

Aus Gründen der Unfallverhütung ist es notwendig, dass jeder Einsatz mit mindestens 2 Personen abgearbeitet wird. Die benötigte Zeit für einen Auftrag ist somit immer auf 2 Monteure zu beziehen, wobei der 2. Mann mit einem verringerten Stundesatz abzurechnen ist. Die Fahrzeit wird gesondert ausgewiesen. Sollten Vor- oder Nacharbeiten notwendig sein, die nicht vor Ort zu verrichten sind, werden auch diese in Rechnung gestellt. Die Stundensätze ergeben sich aus der Tabelle auf der Homepage www.rohrmoritz.de.

Vertragserfüllung

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Auftraggeber die Dienstleistung selbst zu prüfen und bestehende Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige innerhalb von 5 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung, gilt sie als korrekt erbracht und ausgeführt. Der Auftraggeber ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. Dieselben Bedingungen gelten für Warenlieferungen. Der Werklohn darf bei Reklamation nicht einbehalten werden. Ebenso darf er nicht, mit durch die Beauftragte verursachten Schäden, verrechnet werden.

Kündigung von Wartungsverträgen

Sofern das Ende der Vertragsdauer nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde, ist der Wartungsertrag unbefristet gültig. Die ordentliche Kündigung muss der Beauftragten spätestens drei Monate vor der nächsten Arbeitsausführung vorliegen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um eine Wartungsperiode, mindestens aber um drei Monate.

Preise und Zahlungsfristen

Die Preise werden im Angebot festgelegt oder sind der aktuellen Preisliste auf www.rohrmoritz.de zu entnehmen. Es handelt sich um Nettopreise, die aktuell gültige MwSt wird hinzugerechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Gesamtbetrag nach Erhalt der Rechnung sofort zu zahlen, es sei denn es wurden andere Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart. Werden diese Konditionen nicht eingehalten ist Firma RohrMoritz berechtigt, weitere oder noch ausstehende Dienstleistungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Sämtliche Arbeiten können bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen eingestellt werden. Sind Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann die Beauftragte fristlos vom Vertrag zurücktreten. Firma RohrMoritz ist berechtigt bei offenen Posten Schadensersatz zu verlangen. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten sind neben Mahnkosten auch Verzugszinsen von 5% zu entrichten.

Gewährleistung

Die Beauftragte verpflichtet sich zur Sorgfalt. Sie verpflichtet sich weiterhin zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Bei Schäden an schlecht verlegten, stark verschobenen oder nicht einsehbaren Leitungen übernimmt die Beauftragte keine Haftung. Die Verantwortung obliegt dem Auftraggeber. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Firma RohrMoritz nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnutzung, höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Bei Schäden, die durch die Anwendung eines Produktes entstanden sind, die die Beauftragte betreibt, lehnt diese jede Haftung ab.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmäßige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmäßigen Lösungen führen könnten.

Schussbestimmungen

Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien untersteht dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Sitz der Firma RohrMoritz GmbH. Die Beauftragte darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Auftraggebers aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Aufträge. Der Auftraggeber akzeptiert diese mit der Erteilung des Auftrages. Alle anderen Abmachungen sind nur in schriftlicher Form verbindlich.